Der Fall Kormoran – Zusammenarbeit mit den Fischereivereinen

Am 23.01.2023 haben Revierinhaber aus dem südlichen Landkreis Amberg-Sulzbach an einem Informationsgespräch im Fischerheim Schmidmühlen teilgenommen.
Geladen hatte eine Interessengemeinschaft der Fischerei (LFL, Fischereiverband, Vereine, Teichwirte) um das Kormoranproblem zu erörtern und gemeinsame Lösungen anzugehen.
Gespräche in kleinerem Rahmen gab es zuvor schon im nördlichen Landkreis.

Der Kormoran ist Fischfresser (Tagesbedarf 240 g – 580 g). In der Oberpfalz liegt der Winterbestand bei 1200 – 1500 Tieren (Quelle LfL/STMUV 2022).

Der Kormoran ist in Bayern nicht gefährdet, jedoch Rote Liste Art. Auf der Roten Liste der wandernden Vogelarten ist die Art als ungefährdet eingestuft.

Seit 1996 werden in Bayern Kormorane aufgrund einer artenschutzrechtlichen Ausnahmeverordnung (AAV: § 1 Ausnahmen für Kormorane – Quelle: www.gesetze-bayern.de) geschossen, ergänzt durch Allgemeinverfügungen der Regierungen. Trotz der 7.000 – 10.000 Abschüsse pro Jahr blieben die Winterbestände in Bayern konstant. Dies ist mit der hohen Zugdynamik der Kormorane zu erklären, d. h. abgeschossene Vögel werden schnell durch andere Durchziehende ersetzt. (Quelle LfU).

Kormorane auf ihrem Schlafbaum

Bei oberpfalzweiten Verlusten von bis zu ca. 500 kg Fisch täglich ist das Problem der Fischerei nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass natürlich auch Rote Liste Arten auf dem Speiseplan stehen.

Wir können und sollten unsere Partner an Flüssen und Teichen daher unterstützen!

Dies kann im Wesentlichen durch folgende Maßnahmen geschehen:

  1. Kormoranmanagement: Vernetzung, z.B. durch Weitergabe von Informationen (Kormoransichtungen, Schlafbäume usw.).  
    Koordinator im Landkreis AS und der Stadt AM ist Hans-Hermann Lier (Mail: hans-hermann.lier@freenet.de – Tel bzw. WhatsApp: 0152/53225846)
    sowie die Kormoranbeauftragten des Landesfischereiverbandes Bayern (Quelle: www.lfvbayern.de) in Nordbayern insbesondere Herr Küblböck.
  2. Vergrämung (alle Schlafplätze erkunden, gemeinsame, gleichzeitige Aktionen außerhalb geschützter Flächen…)
  3. Abschuss nach Maßgabe der oben erwähnten Ausnahmeverordnung und der Allgemeinverfügung des Bezirks Oberpfalz durch die Revierpächter. Sinnvoll: „Spezialisten“ als beauftragte Dritte, mit Begehungsschein beschränkt auf Kormoran.

Hinweis: An Vils und Lauterach ist die Bejagung von Kormoranen, insbesondere Jungvögel,  je nach Standort unterschiedlich geregelt, siehe Graphik unten. Um Rechtsverstöße zu vermeiden wird die Kontaktaufnahme zu den erwähnten Fachleuten oder der BJV – Kreisgruppe empfohlen.

Peter Fröhlich, Naturschutzbeauftragter der KG Amberg

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